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Kurzzeitkennzeichen
(5 Tage Gültigkeit)

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens erlischt nach 5 Tagen automatisch. Das Kurzzeitkennzeichen kommt bei Überführungen innerhalb Deutschlands zum Einsatz. Folgende Unterlagen benötige ich von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. COC-Papiere/EG-Überein­stimmungs­bescheinigung
  • elektronische Versicherungs­bescheinigung (EVB), 7-stelliger Code; ausgewiesen für Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Ab dem 1. Juli 2018 gilt das Wohn- oder Standortprinzip.

Für die Zulassung auf eine Firma

benötige ich außerdem:

Kurzzeitkennzeichen
(5 Tage Gültigkeit)

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens erlischt nach 5 Tagen automatisch. Das Kurzzeitkennzeichen kommt bei Überführungen innerhalb Deutschlands zum Einsatz. Folgende Unterlagen benötige ich von Ihnen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. COC-Papiere/EG-Überein­stimmungs­bescheinigung
  • elektronische Versicherungs­bescheinigung (EVB), 7-stelliger Code; ausgewiesen für Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Ab dem 1. Juli 2018 gilt das Wohn- oder Standortprinzip.

Für die Zulassung auf eine Firma

benötige ich außerdem: