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Steuervergünstigung für Anhänger

Antrag auf Steuervergünstigung

Als Fahrzeughalter können Sie die Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Anhänger entweder direkt bei Zulassung des Anhängers bei den Zulassungsbehörden oder zu jedem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt beantragen, § 10 Abs. 1 KraftStG.

Steuervergünstigung für Anhänger

Antrag auf Steuervergünstigung

Als Fahrzeughalter können Sie die Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Anhänger entweder direkt bei Zulassung des Anhängers bei den Zulassungsbehörden oder zu jedem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt beantragen, § 10 Abs. 1 KraftStG.