Steuervergünstigung für Anhänger
Antrag auf Steuervergünstigung
Als Fahrzeughalter können Sie die Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Anhänger entweder direkt bei Zulassung des Anhängers bei den Zulassungsbehörden oder zu jedem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt beantragen, § 10 Abs. 1 KraftStG.
- Informationen auf zoll.de
- Online Formular
- Formular zum Herunterladen
Steuervergünstigung für Anhänger
Antrag auf Steuervergünstigung
Als Fahrzeughalter können Sie die Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Anhänger entweder direkt bei Zulassung des Anhängers bei den Zulassungsbehörden oder zu jedem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt beantragen, § 10 Abs. 1 KraftStG.
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