Kurzzeitkennzeichen
(5 Tage Gültigkeit)
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens erlischt nach 5 Tagen automatisch. Das Kurzzeitkennzeichen kommt bei Überführungen innerhalb Deutschlands zum Einsatz. Folgende Unterlagen benötige ich von Ihnen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. COC-Papiere/EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- elektronische Versicherungsbescheinigung (EVB), 7-stelliger Code; ausgewiesen für Kurzzeitkennzeichen
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Vollmacht für Bevollmächtigten
- Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
Ab dem 1. Juli 2018 gilt das Wohn- oder Standortprinzip.
Für die Zulassung auf eine Firma
benötige ich außerdem:
-
- Gewerbeanmeldung
-
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
-
- Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
- Personalausweiskopie aller Gesellschafter
- eine Erklärung (Formular), auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll mit Unterschriften aller Gesellschafter
-
- Vereins-, Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannte Vertreter
- Vereins- oder Genossenschaftsregister und benannte Vertreter
-
- Bescheinigung vom Finanzamt mit Steuernummer
- ggf. Zulassungsurkunde
- ggf. Partnerschaftsregister
-
- Bescheinigung von der Krankenkasse mit Betriebsnummer
- Bescheinigung vom Finanzamt mit Steuernummer
- ggf. Zulassungsurkunde
Kurzzeitkennzeichen
(5 Tage Gültigkeit)
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens erlischt nach 5 Tagen automatisch. Das Kurzzeitkennzeichen kommt bei Überführungen innerhalb Deutschlands zum Einsatz. Folgende Unterlagen benötige ich von Ihnen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. COC-Papiere/EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- elektronische Versicherungsbescheinigung (EVB), 7-stelliger Code; ausgewiesen für Kurzzeitkennzeichen
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Vollmacht für Bevollmächtigten
- Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
Ab dem 1. Juli 2018 gilt das Wohn- oder Standortprinzip.
Für die Zulassung auf eine Firma
benötige ich außerdem:
-
- Gewerbeanmeldung
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- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
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- Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
- Personalausweiskopie aller Gesellschafter
- eine Erklärung (Formular), auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll mit Unterschriften aller Gesellschafter
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- Vereins-, Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannte Vertreter
- Vereins- oder Genossenschaftsregister und benannte Vertreter
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- Bescheinigung vom Finanzamt mit Steuernummer
- ggf. Zulassungsurkunde
- ggf. Partnerschaftsregister
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- Bescheinigung von der Krankenkasse mit Betriebsnummer
- Bescheinigung vom Finanzamt mit Steuernummer
- ggf. Zulassungsurkunde