Technische Änderung(en)
am Fahrzeug
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle gemeldet werden. Je nach Art der Änderung muss ein Gutachten von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation vorgelegt werden. Außerdem benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Abnahmebestätigung (Prüfstelle)
- Vollmacht für Bevollmächtigten
- Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist vorzulegen, wenn:
- alte Fahrzeugpapiere vorliegen. Oder
- die Fahrzeugklasse (J),
- der Hubraum (P1),
- die Nennleistung (P2),
- die Kraftstoffart oder Energiequelle (P3) sich ändert.
Technische Änderung(en)
am Fahrzeug
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich der Zulassungsstelle gemeldet werden. Je nach Art der Änderung muss ein Gutachten von der Technischen Prüfstelle oder einer zugelassenen Prüforganisation vorgelegt werden. Außerdem benötige ich folgende Unterlagen von Ihnen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Abnahmebestätigung (Prüfstelle)
- Vollmacht für Bevollmächtigten
- Personalausweiskopie des Halters oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist vorzulegen, wenn:
- alte Fahrzeugpapiere vorliegen. Oder
- die Fahrzeugklasse (J),
- der Hubraum (P1),
- die Nennleistung (P2),
- die Kraftstoffart oder Energiequelle (P3) sich ändert.