Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen
Diese Kennzeichen werden genutzt, um Fahrzeuge ins Ausland zu überführen. Ausfuhrkennzeichen sind in ihrer Gütligkeit begrenzt. Dazu benötige ich folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Versicherung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- ggf. vorhandene Kfz-Kennzeichen
- Vollmacht SEPA Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer
- Vollmacht für Bevollmächtigten
- Personalausweiskopie oder Passkopie
- Fahrzeug muss zur Identitätsprüfung vorgeführt werden.
Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen
Diese Kennzeichen werden genutzt, um Fahrzeuge ins Ausland zu überführen. Ausfuhrkennzeichen sind in ihrer Gütligkeit begrenzt. Dazu benötige ich folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Versicherung)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- ggf. vorhandene Kfz-Kennzeichen
- Vollmacht SEPA Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer
- Vollmacht für Bevollmächtigten
- Personalausweiskopie oder Passkopie
- Fahrzeug muss zur Identitätsprüfung vorgeführt werden.