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Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen

Diese Kennzeichen werden genutzt, um Fahrzeuge ins Ausland zu überführen. Ausfuhrkennzeichen sind in ihrer Gütligkeit begrenzt. Dazu benötige ich folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Versicherung)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • ggf. vorhandene Kfz-Kennzeichen
  • Vollmacht SEPA Lastschrifteinzug für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht für Bevollmächtigten
  • Personalausweiskopie oder Passkopie
  • Fahrzeug muss zur Identitätsprüfung vorgeführt werden.